Allgemeine Geschäftsbedingungen für “Software as a Service”-Leistungen 

Präambel

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge mit coapp GmbH (nachfolgend auch Provider und/oder coapp) und dem Kunden betreffend der Plattform “coapp”. Zur Vereinfachung der Darstellung wird auf die weibliche Anrede verzichtet. 

  2. Sie gelten als zugestanden, sofern diesen nicht unverzüglich widersprochen wird.

  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, dies gilt auch dann, wenn der Provider diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

  4. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen..

Vertragsgegenstand

  1. Der Provider stellt dem Kunden die Standardsoftware „coapp“ als Software-as-a-Service („SaaS“) über das Internet zur Verfügung. Die Kernfunktion der Software ist die Bereitstellung einer internen Kommunikationsplattform, die auf dem Server des Providers gehostet wird. 

  2. Einzelheiten zur Leistung der Software ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung, abrufbar unter: https://coapp.io/

  3. Vertragsgegenstand ist die

    1. Überlassung der Standardsoftware „coapp“ (nachfolgend „Software“) des Providers zur Nutzung über das Internet und

    2. die Einräumung von Speicherplatz auf Cloud-Servern des Providers.

  4. Dem Provider ist es gestattet, für die Einräumung des Cloud-Speicherplatzes Subunternehmer unter zu beauftragen. Der Einsatz von Subunternehmern entbindet den Provider jedoch nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.

Softwareüberlassung

  1. Der Provider stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Provider die Software auf einem Cloud-Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

  2. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Providers unter https://coapp.io/. Hieraus ergeben sich auch die Hardware-Voraussetzungen auf Seiten des Kunden. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich entsprechende geeignete Hardware für die Nutzung der Software vorzuhalten. Probleme oder Fehler auf der Hardware des Kunden berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung des Vertrags.

  3. Die Software kann ausschließlich online über einen Browser auf der Website ausgeführt werden. Die Software unterstützt die jeweils in der aktuellen Fassung der Leistungsbeschreibung aufgeführten Browser in der ebenfalls dort angegebenen Version.

Nutzungsrechte an der Software

  1. Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software während der Dauer des Vertrages bestimmungsgemäß zu nutzen.

  2. Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.

  3. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher und den Prozessor der Hardware des Kunden, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern der vom Kunden eingesetzten Hardware.

  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet.

Einräumung von Speicherplatz

  1. Der Provider überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Cloud-Server zur Speicherung seiner Daten, insbesondere solcher Daten, die von Dritten von den Nutzern der Software hochgeladen werden. 

  2. Der Kunde bzw. seine Nutzer können auf dem Cloud-Server Inhalte bis zu einem Umfang von 0,2 GB je registriertem Nutzer ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, kann der Kunde gegen weiteres Entgelt Speicherplatz hinzubuchen.

  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

  4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Der Kunde versichert, dass er über entsprechende Rechte an den Inhalten verfügt.

  5. Der Provider wird geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Provider regelmäßig Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren. Der Kunde ist jedoch verpflichtet eigene Backups der hochgeladenen Daten vorzuhalten. Auf die Regelung in § 11 Abs. 4 dieser Vereinbarung wird ausdrücklich hingewiesen.

  6. Der Kunde räumt dem Provider ein nicht exklusives, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes und zeitlich auf die Laufzeit der Vertragsbeziehung beschränktes Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten zum Zwecke der Speicherung und Anzeige in der Software ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere:

    1. die Speicherung der Inhalte durch den Provider und deren Vervielfältigung sowie

    2. die öffentliche Zugänglichmachung, durch Anzeige der Inhalte in der Software.

  7. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Provider dem Kunden unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt über das Internet. 

Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung

  1. Der Provider garantiert eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel einschließlich Wartungsarbeiten. 

  2. Bei Störungen im Softwarebetrieb richten sich die Reaktionszeiten zur Störungsbehebung nach der Schwere der Störung und der entsprechenden Dringlichkeit.

Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Dies gilt ebenso für die Nutzer des Kunden. Der Kunde hat unter Umständen eigene Kontrollmaßnahmen durchzuführen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter entsprechend unterrichten.

  3. Unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

  5. Der Kunde darf die nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Dienste ausschließlich ihrer Bestimmung gemäß nutzen. Er verpflichtet sich ausdrücklich, keine Programme, Algorithmen oder sonstige Software in Verbindung mit der Software bzw. dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz zu verwenden, welche die Funktion und/oder Verfügbarkeit der Software bzw. des Speicherplatzes oder der Infrastruktur stören können. Er darf insbesondere keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur des Cloudspeichers und der Software zur Folge haben können oder störend in diese eingreifen können, wie z.B. der übermäßige Upload von Datenpaketen. 

  6. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Er ist darüber hinaus verpflichtet ein sicheres Passwort zu verwenden.

Regeln der Zusammenarbeit

  1. Beide Vertragsparteien achten die Rechte der anderen Vertragspartei, nehmen auf die Rechte und das Ansehen der jeweils anderen Vertragspartei Rücksicht und informieren sich regelmäßig, sofern Informationen für die andere Vertragspartei von Belang sein könnten und dies für die andere Partei hätte erkennbar sein müssen. 

  2. Sofern möglich und zumutbar, versuchen die Vertragsparteien Meinungsverschiedenheiten untereinander zu klären, bevor sie den Rechtsweg beschreiten. Hierzu dürfen sie der jeweils anderen Partei angemessene Handlungs-, Antwort- oder vergleichbare Fristen setzen.

Außenkommunikation

  1. Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass sie die Kommunikation nach außen, d.h. PR- und Marketingmaßnahmen, Aussagen zu der jeweils anderen Vertragspartei, dem Vertragsgegenstand, der Zusammenarbeit und ähnliche Kundgaben gegenüber Dritten generell nicht zum Nachteil der anderen Vertragspartei vornehmen und im Voraus miteinander abstimmen werden.

  2. Die vorstehenden Vorgaben für die Vertraulichkeit und Außenkommunikation werden durch die Beendigung dieses Vertrages nicht berührt.

Geheimhaltung und Vertraulichkeit

  1. Beide Vertragsparteien werden alle Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die nach dem erkennbaren Willen der jeweils anderen Vertragspartei oder nach den Umständen vertraulich zu behandeln sind, geheim halten und anderen nicht mitteilen, die nicht durch ihre dienstliche oder berufliche Tätigkeit zur Empfangnahme derartiger Mitteilungen berufen sind (z.B. beratende Rechtsanwälte, Steuerberater, etc.).

  2. Über die Bedingungen und Umstände dieses Vertrages sowie den Vertrag selbst ist seitens beider Vertragsparteien Stillschweigen zu bewahren, soweit dem nicht ein berechtigtes Interesse entgegensteht. Die vorstehenden Verpflichtungen zur Geheimhaltung, gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

  3. Die Parteien verpflichten sich, vor Beendigung des Vertragsverhältnisses, alle Geschäftspapiere, Aufzeichnungen, Daten, Unterlagen, Berichte, Schriftwechsel, Dokumente und Informationen die in Zusammenhang mit dem anderen Vertragspartner stehen, sorgfältig und gewissenhaft dem jeweils anderen Vertragspartner zurückzugeben oder auf Wunsch des anderen Vertragspartners zu vernichten, es sei denn, er ist zu deren Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet

Vergütung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem entsprechenden Angebot des Providers. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Die Vergütung ist monatlich im Voraus bis zum 3. Tag des jeweiligen Vertragsmonats zu entrichten. Sie ist unbar auf das vom Provider mitgeteilte Bankkonto zu entrichten.

  3. Der Provider ist berechtigt die Freischaltung des Kunden-Accounts von der vollständigen Zahlung der Vergütung abhängig zu machen. Ebenso ist er berechtigt, den Kunden-Account zu sperren, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug gerät.

  4. Unberührt bleiben individuelle Vereinbarungen der Parteien.

Haftungsbegrenzung

  1. Die Vertragsparteien haften einander unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften sie nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).

  2. Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Vertragsparteien der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Vertragsparteien.

  4. Für den Verlust von Daten haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Haftung des Kunden

  1. Für den Fall, dass Leistungen des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunde am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

  2. Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

  3. Der Kunde stellt den Provider von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Software in rechtswidriger Weise und/oder unter Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung verwendet hat, insbesondere rechtswidrige Inhalte auf dem Server des Providers abgelegt hat.

Laufzeit und Kündigung

  1. Die Mindestvertragslaufzeit für die Bereitstellung der Software beträgt bei monatlicher  zahlweise 1 Monat. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um 1 weiteren Monat, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform (E-Mail, Fax). .

  2. Unberührt bleiben individuelle Vereinbarungen der Parteien betreffend der Laufzeit.

  3. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Provider insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Software verletzt.

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Sollten einzelne Regelungen dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen. 

  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Erfüllungsort sowie der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag Hannover.

  4. Anlagen, auf die Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil

  5. Diese Bedingungen wurden auf Deutsch und Englisch verfasst. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Version ist die deutsche Fassung maßgeblich.